Leihhaus

Leihhaus (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Leihhaus

die Leihhäuser

Genitiv des Leihhauses

der Leihhäuser

Dativ dem Leihhaus
dem Leihhause

den Leihhäusern

Akkusativ das Leihhaus

die Leihhäuser

Worttrennung:

Leih·haus, Plural: Leih·häu·ser

Aussprache:

IPA: [ˈlaɪ̯ˌhaʊ̯s]
Hörbeispiele:  Leihhaus (Info)

Bedeutungen:

[1] Geschäft, welches gegen Annahme von Wertgegenständen Darlehen vergibt

Synonyme:

[1] Pfandhaus

Oberbegriffe:

[1] Geschäft

Beispiele:

[1] „Der studierte Soziologe zählt auf, an welche Vorschriften alle Leihhäuser gebunden sind […].“[1]
[1] „Die erste Enttäuschung war die, daß die Leihhäuser erst um neun aufmachten.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Leihhaus
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Leihhaus
[1] canoo.net „Leihhaus
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonLeihhaus

Quellen:

  1. Bruno Schrep: Der letzte Ausweg. In: DER SPIEGEL 37, 2009, S. 42-44; Zitat Seite 43.
  2. Hans Fallada: Wer einmal aus dem Blechnapf frißt. Roman. 4. Auflage. Aufbau Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-7466-2678-9, Seite 322. Erstveröffentlichung 1934.
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