Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Kurzzeitkennzeichen
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die Kurzzeitkennzeichen
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Genitiv | des Kurzzeitkennzeichens
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der Kurzzeitkennzeichen
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Dativ | dem Kurzzeitkennzeichen
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den Kurzzeitkennzeichen
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Akkusativ | das Kurzzeitkennzeichen
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die Kurzzeitkennzeichen
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Worttrennung:
- Kurz·zeit·kenn·zei·chen, Plural: Kurz·zeit·kenn·zei·chen
Aussprache:
- IPA: [ˈkʊʁt͡st͡saɪ̯tˌkɛnt͡saɪ̯çn̩]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] für maximal fünf Tage geltendes Kfz-Kennzeichen, das insbesondere für Probe- und Überführungsfahrten dient
Oberbegriffe:
- [1] Kfz-Kennzeichen
Beispiele:
- [1] „Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Kurzzeitkennzeichen“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Kurzzeitkennzeichen“
Quellen:
- § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten. In: Gesetze im Internet. Abgerufen am 19. Januar 2014.
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