Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Kurzzeitkennzeichen

die Kurzzeitkennzeichen

Genitiv des Kurzzeitkennzeichens

der Kurzzeitkennzeichen

Dativ dem Kurzzeitkennzeichen

den Kurzzeitkennzeichen

Akkusativ das Kurzzeitkennzeichen

die Kurzzeitkennzeichen

Worttrennung:

Kurz·zeit·kenn·zei·chen, Plural: Kurz·zeit·kenn·zei·chen

Aussprache:

IPA: [ˈkʊʁt͡st͡saɪ̯tˌkɛnt͡saɪ̯çn̩]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] für maximal fünf Tage geltendes Kfz-Kennzeichen, das insbesondere für Probe- und Überführungsfahrten dient

Oberbegriffe:

[1] Kfz-Kennzeichen

Beispiele:

[1] „Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Kurzzeitkennzeichen
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonKurzzeitkennzeichen

Quellen:

  1. § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten. In: Gesetze im Internet. Abgerufen am 19. Januar 2014.
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