Kriegsmaßnahme
Kriegsmaßnahme (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Kriegsmaßnahme
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die Kriegsmaßnahmen
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Genitiv | der Kriegsmaßnahme
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der Kriegsmaßnahmen
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Dativ | der Kriegsmaßnahme
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den Kriegsmaßnahmen
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Akkusativ | die Kriegsmaßnahme
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die Kriegsmaßnahmen
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Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: Kriegsmassnahme
Worttrennung:
- Kriegs·maß·nah·me, Plural: Kriegs·maß·nah·men
Aussprache:
- IPA: [ˈkʁiːksmaːsˌnaːmə]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] wirtschaftliche Maßnahme, die nach erfolgter Kriegserklärung ergriffen wird, um die Kriegsmaschinerie des Gegners ins Stocken oder zum Erliegen zu bringen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Krieg, Fugenelement -s und Maßnahme
Beispiele:
- [1] „Natürlich hatten wir unsere Haltung lang und sorgfältig überlegt; aber es handelte sich nur um eine momentane Kriegsmaßnahme.‘“ (www.spiegel.de)
- [1] Die „Brotsperre“ (Boykott sämtlicher Produkte eines Landes) ist eine sehr wirksame Kriegsmaßnahme.
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Krieg“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kriegsmaßnahme“
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