Klageweib
Klageweib (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Klageweib
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die Klageweiber
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Genitiv | des Klageweibes des Klageweibs
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der Klageweiber
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Dativ | dem Klageweib dem Klageweibe
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den Klageweibern
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Akkusativ | das Klageweib
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die Klageweiber
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Worttrennung:
- Kla·ge·weib, Plural: Kla·ge·wei·ber
Aussprache:
- IPA: [ˈklaːɡəˌvaɪ̯p]
- Hörbeispiele:
Klageweib (Info)
Bedeutungen:
- [1] Frau, die berufsmäßig gegen Bezahlung einen Toten beweint/beklagt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs klagen, dem Gleitlaut -e- und Weib
Oberbegriffe:
- [1] Weib
Beispiele:
- [1] „Meine Anderthalbmeter-Großmutter brällt und jammert grell, wie ich es später nur noch einmal von den Klageweibern in der Vorstadt von Tbilissi hörte.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Klageweib“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klageweib“
- [*] canoo.net „Klageweib“
- [1] Duden online „Klageweib“
Quellen:
- Erwin Strittmatter: Der Laden. Roman. Aufbau Verlag, Berlin/Weimar 1983, Seite 493. Kein Abschreibfehler: brällt.
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