Klageweib

Klageweib (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Klageweib

die Klageweiber

Genitiv des Klageweibes
des Klageweibs

der Klageweiber

Dativ dem Klageweib
dem Klageweibe

den Klageweibern

Akkusativ das Klageweib

die Klageweiber

Worttrennung:

Kla·ge·weib, Plural: Kla·ge·wei·ber

Aussprache:

IPA: [ˈklaːɡəˌvaɪ̯p]
Hörbeispiele:  Klageweib (Info)

Bedeutungen:

[1] Frau, die berufsmäßig gegen Bezahlung einen Toten beweint/beklagt

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs klagen, dem Gleitlaut -e- und Weib

Oberbegriffe:

[1] Weib

Beispiele:

[1] „Meine Anderthalbmeter-Großmutter brällt und jammert grell, wie ich es später nur noch einmal von den Klageweibern in der Vorstadt von Tbilissi hörte.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Klageweib
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klageweib
[*] canoo.net „Klageweib
[1] Duden online „Klageweib

Quellen:

  1. Erwin Strittmatter: Der Laden. Roman. Aufbau Verlag, Berlin/Weimar 1983, Seite 493. Kein Abschreibfehler: brällt.
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