Kinderheirat

Kinderheirat (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Kinderheirat

die Kinderheiraten

Genitiv der Kinderheirat

der Kinderheiraten

Dativ der Kinderheirat

den Kinderheiraten

Akkusativ die Kinderheirat

die Kinderheiraten

Worttrennung:

Kin·der·hei·rat, Plural: Kin·der·hei·ra·ten

Aussprache:

IPA: [ˈkɪndɐˌhaɪ̯ʁaːt]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Familienrecht: Heirat einer Person vor Erreichen des zulässigen Heiratsalters oder vor Erreichen der Ehemündigkeit[1]

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kind und Heirat sowie dem Fugenelement -er

Sinnverwandte Wörter:

[1] Kinderehe

Beispiele:

[1] „Je wichtiger Jungfräulichkeit als Beleg für die Ehre sei, desto eher würden junge Mädchen als Ehefrauen in Betracht gezogen. Aus seiner Arbeit mit Betroffenen weiß Jeff Edmeades, welche psychischen Folgen eine Kinderheirat haben kann: "Die Mädchen werden von ihren Familien isoliert, müssen die Schule abbrechen und begeben sich zwangsläufig in eine Abhängigkeit von ihrem Ehemann."“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Kinderheirat
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kinderheirat (Beispiele im Kernkorpus)
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonKinderheirat

Quellen:

  1. Definition nach: Wikipedia-Artikel „Kinderheirat
  2. Die Zeit, 07.08.2013; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kinderheirat
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