Kartellant

Kartellant (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Kartellant

die Kartellanten

Genitiv des Kartellanten

der Kartellanten

Dativ dem Kartellanten

den Kartellanten

Akkusativ den Kartellanten

die Kartellanten

Worttrennung:

Kar·tel·lant, Plural: Kar·tel·lan·ten

Aussprache:

IPA: [kaʁtɛˈlant]
Hörbeispiele:
Reime: -ant

Bedeutungen:

[1] an einem Kartell Beteiligter

Herkunft:

Ableitung von Kartell mit dem Suffix -ant

Beispiele:

[1] „Ziel des Preisdiktates mußte es dann sein, allen Kartellanten außer einem mindestens angemessenen Gewinn auch die Erhaltung aller Anlagen einschließlich der ungenutzten Kapazitäten zu sichern.“[1]
[1] „Eine Preiserhöhung wird vorgenommen, wenn die Kartellanten überzeugt sind, daß höhere Preise für Schmuckdiamanten von Dauer sind.“[2]
[1] „Wir finden es gut und richtig, dass grundsätzlich jedem Kartellanten auch die zivilrechtliche Haftung gegenüber den Kartellopfern droht.“[3]
[1] „Das Bundeskartellamt kritisiert, dass die Deutsche Bahn es durch die Zusage fester Liefermengen ab 1995 den Kartellanten leicht gemacht habe.“[4]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kartellant

Quellen:

  1. Wilhelm Kalveram: Gemeinwirtschaftliche Preisregelung. Dissertation. Industrieverlag Spaeth und Linde, Frankfurt 1935, Seite 47.
  2. Gefahr fürs Syndikat. Die Zeit, 14. April 1989.
  3. Andreas Mundt, zitiert aus: Im Gespräch: Kartellamtspräsident Mundt. Die Schlupflöcher für Kartellsünder müssen geschlossen werden. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. November 2011, online abrufbar auf faz.net (abgerufen am 17. Juli 2014).
  4. Wikipedia-Artikel „Schienenfreunde“ (Stabilversion)

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Kartellamt
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