Gewissensbiss
Gewissensbiss (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Gewissensbiss
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die Gewissensbisse
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Genitiv | des Gewissensbisses
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der Gewissensbisse
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Dativ | dem Gewissensbiss dem Gewissensbisse
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den Gewissensbissen
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Akkusativ | den Gewissensbiss
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die Gewissensbisse
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Anmerkung:
- Das Wort wird überwiegend im Plural verwendet.
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Ge·wis·sens·biss, Plural: Ge·wis·sens·bis·se
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈvɪsn̩sˌbɪs]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Bewusstsein, an etwas Verwerflichem schuld zu sein
Herkunft:
- Das Wort ist seit dem 17. Jahrhundert im Deutschen belegt; es ist eine Lehnübersetzung von lateinisch cōnscientiae morsus → la[1]
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Schuldgefühl
Oberbegriffe:
- [1] Einstellung
Beispiele:
- [1] Sie konnten sich ihrer Gewissensbisse nicht auf Dauer erwehren.
- [1] Sie zeigten keinerlei Anzeichen von Gewissensbissen.
- [1] „Er hatte Gewissensbisse wegen Niko.“[2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gewissensbiss“
- [1] canoo.net „Gewissensbiss“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Gewissensbiss“
Quellen:
- Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, Sichwort: „Gewissen“. ISBN 3-423-03358-4
- Arthur Koestler: Die Herren Call-Girls. Ein satirischer Roman. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M. 1985, ISBN 3-596-28168-7, Seite 194. Copyright des englischen Originals 1971.
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