Gauck-Behörde

Gauck-Behörde (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Gauck-Behörde

Genitiv der Gauck-Behörde

Dativ der Gauck-Behörde

Akkusativ die Gauck-Behörde

Worttrennung:

Gauck-Be·hör·de, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈɡaʊ̯kbəˌhøːɐ̯də]
Hörbeispiele:  Gauck-Behörde (Info)

Bedeutungen:

[1] umgangssprachlich: die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik – einer Bundesoberbehörde, die für die Aufbewahrung und die Aufarbeitung der Stasi-Akten zuständig ist

Abkürzungen:

[1] BStU

Herkunft:

Die Gauck-Behörde wurde nach ihrem ersten Leiter Joachim Gauck benannt.[1]

Synonyme:

[1] Birthler-Behörde, Jahn-Behörde

Oberbegriffe:

[1] Bundesoberbehörde, Behörde

Beispiele:

[1] „Die Berliner Gauck-Behörde hat nach eigenen Angaben keine Hinweise dafür, dass Dammeyer,[sic!] für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR gearbeitet hat.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Duden online „Gauck-Behörde
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonGauck-Behörde
[1] Wikipedia-Artikel „Gauck-Behörde

Quellen:

  1. Duden online „Gauck_Behörde
  2. Dammeyer entlastet. In: Spiegel Online. 22. November 1999, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 11. August 2012).
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