Freihafen
Freihafen (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Freihafen
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die Freihäfen
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Genitiv | des Freihafens
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der Freihäfen
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Dativ | dem Freihafen
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den Freihäfen
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Akkusativ | den Freihafen
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die Freihäfen
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Worttrennung:
- Frei·ha·fen, Plural: Frei·hä·fen
Aussprache:
- IPA: [ˈfʁaɪ̯ˌhaːfn̩]
- Hörbeispiele:
Freihafen (Info)
Bedeutungen:
- [1] Hafen oder Teil eines Hafens, auf dessen Gebiet keine Zölle oder Einfuhrumsatzsteuern erhoben werden
Abkürzungen:
Oberbegriffe:
- [1] Hafen
Unterbegriffe:
- [1] Binnenfreihafen
Beispiele:
- [1] „Seit 18 Jahren ist der bärtige Wasserzöllner im Hamburger Hafen unterwegs. Seine Truppe und er sind zuständig für die mehr als 4 Hektar Freihafen und 3 Hektar Wasserfläche.“[1]
- [1] „Die Kennzeichnungspflicht nach dem Pflanzenschutzgesetz gilt auch nicht für Pflanzenschutzmittel, die für die Ausfuhr bestimmt sind oder sich im Falle der Einfuhr in einem Freihafen oder noch nicht im freien Verkehr befinden.“[2]
- [1] „Auf italienischer Seite bekam Triest den Status eines Freihafens innerhalb der EU, unter anderem mit reduziertem Zoll.“[3]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Freihafen“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Freihafen“
- [*] canoo.net „Freihafen“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Freihafen“
Quellen:
- „Waffen, Koks und falsche Turnschuhe“, von Axel Schröder (Deutschlandradio Kultur, 13.04.2009)
- Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln (Archivversion vom 19. Dezember 2007)
- Björn Berge: Atlas der verschwundenen Länder. Weltgeschichte in 50 Briefmarken. dtv, München 2018 (übersetzt von Günter Frauenlob, Frank Zuber), ISBN 978-3-423-28160-7, Seite 203. Norwegisches Original 2016.
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