Erläuterung
Erläuterung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Erläuterung
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die Erläuterungen
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Genitiv | der Erläuterung
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der Erläuterungen
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Dativ | der Erläuterung
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den Erläuterungen
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Akkusativ | die Erläuterung
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die Erläuterungen
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Worttrennung:
- Er·läu·te·rung, Plural: Er·läu·te·run·gen
Aussprache:
- IPA: [ɛɐ̯ˈlɔɪ̯təʁʊŋ]
- Hörbeispiele:
Erläuterung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Erklärung (von Zusammenhängen, Sachverhalten)
- [2] schweizerisches Verwaltungsrecht: ein Rechtsbehelf
Abkürzungen:
- Erl., Erläut., Erltg.
Herkunft:
- Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs erläutern mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Darlegung, Erklärung
Oberbegriffe:
- [1] Mitteilung
Beispiele:
- [1] Die Erläuterungen des Vortragenden waren viel zu umständlich.
- [1] „Nach dieser Erläuterung erzählte der Mönch die Geschichte der Bank zu Ende, denn die Griechen hatten es nicht bei ihrem Mißtrauen belassen.“[1]
- [2] Sowohl Erläuterung als auch Berichtigung haben nicht den Zweck der Änderung eines Entscheides, sondern nur einer Klarstellung.
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erläuterung“
- [1] canoo.net „Erläuterung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Erläuterung“
- [2] Weitere Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. In: Zivilprozess / Zivilprozessrecht : Informationen zum Zivilprozessrecht in der Schweiz. Abgerufen am 7. Januar 2013.
Quellen:
- Wolfgang Büscher: Ein Frühling in Jerusalem. Rowohlt Berlin Verlag, Berlin 2014, ISBN 978-3-87134-784-9, Seite 90.
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