Erläuterung

Erläuterung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Erläuterung

die Erläuterungen

Genitiv der Erläuterung

der Erläuterungen

Dativ der Erläuterung

den Erläuterungen

Akkusativ die Erläuterung

die Erläuterungen

Worttrennung:

Er·läu·te·rung, Plural: Er·läu·te·run·gen

Aussprache:

IPA: [ɛɐ̯ˈlɔɪ̯təʁʊŋ]
Hörbeispiele:  Erläuterung (Info)

Bedeutungen:

[1] Erklärung (von Zusammenhängen, Sachverhalten)
[2] schweizerisches Verwaltungsrecht: ein Rechtsbehelf

Abkürzungen:

Erl., Erläut., Erltg.

Herkunft:

Ableitung des Substantivs zum Stamm des Verbs erläutern mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung

Sinnverwandte Wörter:

[1] Darlegung, Erklärung

Oberbegriffe:

[1] Mitteilung

Beispiele:

[1] Die Erläuterungen des Vortragenden waren viel zu umständlich.
[1] „Nach dieser Erläuterung erzählte der Mönch die Geschichte der Bank zu Ende, denn die Griechen hatten es nicht bei ihrem Mißtrauen belassen.“[1]
[2] Sowohl Erläuterung als auch Berichtigung haben nicht den Zweck der Änderung eines Entscheides, sondern nur einer Klarstellung.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erläuterung
[1] canoo.net „Erläuterung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonErläuterung
[2] Weitere Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. In: Zivilprozess / Zivilprozessrecht : Informationen zum Zivilprozessrecht in der Schweiz. Abgerufen am 7. Januar 2013.

Quellen:

  1. Wolfgang Büscher: Ein Frühling in Jerusalem. Rowohlt Berlin Verlag, Berlin 2014, ISBN 978-3-87134-784-9, Seite 90.
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