Angelobung

Angelobung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Angelobung

die Angelobungen

Genitiv der Angelobung

der Angelobungen

Dativ der Angelobung

den Angelobungen

Akkusativ die Angelobung

die Angelobungen

Worttrennung:

An·ge·lo·bung, Plural: An·ge·lo·bun·gen

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] in Österreich: feierliche Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen (durch ein Gelöbnis), unter anderem für politische Abgeordnete, Richter, Soldaten und Beamte

Herkunft:

zu dem Verb angeloben

Oberbegriffe:

[1] Vereidigung

Unterbegriffe:

[1] Pflichtenangelobung

Beispiele:

[1] Die Angelobung der österreichischen Bundesregierung Faymann II ist für den 16. Dezember 2013 geplant.
[1] „Bundespräsident Dr. Heinz Fischer wird am Montag, den 16. Dezember 2013 die Ernennung und Angelobung der neuen Bundesregierung und der neuen Staatssekretäre um 11.00 Uhr im Maria Theresien-Zimmer der Präsidentschaftskanzlei vornehmen.“[1]
[1] „Monika Lindner bleibt der für heute geplanten Angelobung der Abgeordneten durch Präsident Heinz Fischer fern. Als Grund nannte sie das Ausbleiben eines angemessenen Überstundenzuschlags.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Angelobung
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Angelobung
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Angelobung
[*] canoo.net „Angelobung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAngelobung
[1] The Free Dictionary „Angelobung
[1] Duden online „Angelobung

Quellen:

  1. AVISO: Ernennung und Angelobung der neuen österreichischen Bundesregierung. ots.at vom 15. Dezember 2013
  2. Kein Überstundenzuschlag: Lindner bleibt eigener Angelobung fern. dietagespresse.com vom 15. Dezember 2013
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