Amtsärztin

Amtsärztin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Amtsärztin

die Amtsärztinnen

Genitiv der Amtsärztin

der Amtsärztinnen

Dativ der Amtsärztin

den Amtsärztinnen

Akkusativ die Amtsärztin

die Amtsärztinnen

Worttrennung:

Amts·ärz·tin, Plural: Amts·ärz·tin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈamt͡sˌɛʁt͡stɪn]
Hörbeispiele:  Amtsärztin (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland: eine Ärztin im öffentlichen Gesundheitswesen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Amt und Ärztin sowie dem Fugenelement -s

Männliche Wortformen:

[1] Amtsarzt

Beispiele:

[1] „Die Ausgangssituation war ein Vergewaltigungsverfahren. Die dortige Nebenklägerin und Geschädigte der Tat, mit deren Glaubwürdigkeit sich das Landgericht gerade im Zusammenhang mit ihrem Suchtverhalten auseinander gesetzt hatte, hatte sich in einem vorausgegangenen Sorgerechtsverfahren freiwillig von der Amtsärztin begutachten lassen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAmtsärztin
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Amtsärztin
[*] canoo.net „Amtsärztin
[1] Duden online „Amtsärztin

Quellen:

  1. Helmut Pollähne, Irmgard Rode (Hg.): Schweigepflicht und Datenschutz. Neue kriminalpolitische Herausforderungen – alte Antworten?. LIT Verlag, Berlin 2010. ISBN 978-3643107275. Seite 129
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