Abbedingung

Abbedingung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Abbedingung

die Abbedingungen

Genitiv der Abbedingung

der Abbedingungen

Dativ der Abbedingung

den Abbedingungen

Akkusativ die Abbedingung

die Abbedingungen

Worttrennung:

Ab·be·din·gung, Plural: Ab·be·din·gun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈapbəˌdɪŋʊŋ]
Hörbeispiele:  Abbedingung (Info)

Bedeutungen:

[1] Ausschluss durch Vertrag oder gesetzliche Bestimmung

Herkunft:

Ableitung zum Stamm des Verbs abbedingen mit dem Suffix (Derivatem) -ung

Synonyme:

[1] Ausschluss, Außerkraftsetzung

Gegenwörter:

[1] Inkraftsetzung

Beispiele:

[1] Das Gericht strich die nichtige Abbedingung des Strafschadensersatzes.
[1] „Die völlige Abbedingung der Maklerpflichten wird damit in der Praxis nicht durchführbar sein. Möglich ist allerdings die Einschränkung der Haftung, […] die es dem Makler erlaubt, sich gegen Beratungsfehler effektiv und umfassend zu versichern.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
[*] canoo.net „Abbedingung

Quellen:

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