nomen nominandum
nomen nominandum (Deutsch)
Wortverbindung, Substantiv
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Folgendes ist zu überarbeiten: Selbst wenn N. N. ursprünglich für "numerius negidius" stand, so kann man es auch als Abkürzung für andere Bezeichnungen definieren (z.B. ist "Adj. = Adjektiv" nicht falsch, obwohl es "Adj. = Adjutant" gibt). Dementsprechend sollten sich die Zuschreibungen fälschlich/richtig auf grammatikalisch fälschlich/richtig beschränken. |
Worttrennung:
- no·men no·mi·nan·dum
Aussprache:
- IPA: [ˈnoːmən noːmiˈnandʊm]
- Hörbeispiele:
nomen nominandum (Info)
Bedeutungen:
- [1] (noch) ungeklärte Besetzung einer Position
Abkürzungen:
Herkunft:
- volksetymologisch für fälschlich lat. nomen nominandum = fälschlich „der zu nennende Name“ (richtig würde es sich um ein Gerundivum mit der Bedeutung „der Name ist (noch) zu nennen“ handeln)
- korrekt lat. Numerius Negidius = der Beklagte im röm. Rechtswesen (der bewusst nicht namentlich genannt wurde), später außerhalb des ursprünglichen Sprachraums verallgemeinert zu „Ungenannt“. Im Zeitgenössischen Sprachgebrauch ist in korrekter Form nur die schon in der Antike gebrauchte Abkürzung erhalten. [Quellen fehlen]
Synonyme:
- [1] (heute ungebräuchlich) Numerius Negidius
- [1] fälschlich: nomen nescio
Beispiele:
- [1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Nomen nominandum“
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