mit einem Fuss im Grab stehen

mit einem Fuss im Grab stehen (Deutsch)

„mit einem Fuss im Grab stehen“ ist eine andere Schreibung von mit einem Fuß im Grab stehen, die nur in der Schweiz und in Liechtenstein zulässig ist. In den anderen deutschsprachigen Ländern ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt. Alle Informationen befinden sich daher im Eintrag „mit einem Fuß im Grab stehen“, Ergänzungen sollten nur dort vorgenommen werden.

Worttrennung:

mit ei·nem Fuss im Grab ste·hen
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