jemanden ins Herz schliessen

jemanden ins Herz schliessen (Deutsch)

„jemanden ins Herz schliessen“ ist eine andere Schreibung von jemanden ins Herz schließen, die nur in der Schweiz und in Liechtenstein zulässig ist. In den anderen deutschsprachigen Ländern ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt. Alle Informationen befinden sich daher im Eintrag „jemanden ins Herz schließen“, Ergänzungen sollten nur dort vorgenommen werden.

Worttrennung:

je·man·den ins Herz schlies·sen
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