etwas in vollen Zügen geniessen

etwas in vollen Zügen geniessen (Deutsch)

„etwas in vollen Zügen geniessen“ ist eine andere Schreibung von etwas in vollen Zügen genießen, die nur in der Schweiz und in Liechtenstein zulässig ist. In den anderen deutschsprachigen Ländern ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt. Alle Informationen befinden sich daher im Eintrag „etwas in vollen Zügen genießen“, Ergänzungen sollten nur dort vorgenommen werden.

Worttrennung:

et·was in vol·len Zü·gen ge·nies·sen
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