etwas am Kerbholz haben
etwas am Kerbholz haben (Deutsch)
Redewendung
Nebenformen:
Worttrennung:
- et·was am Kerb·holz ha·ben
Aussprache:
- IPA: [ˈɛtvas am ˈkɛʁphɔlt͡s ˈhaːbm̩]
Bedeutungen:
- [1] umgangssprachlich: etwas Unerlaubtes begangen haben, sich etwas zuschulden kommen lassen haben
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „etwas auf dem Kerbholz haben“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Redewendungen. Wörterbuch der deutschen Idiomatik. In: Der Duden in zwölf Bänden. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage. Band 11, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2002, ISBN 3-411-04112-9, „etw. am Kerbholz haben“, Seite 407.
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