Religionsmündigkeit

Religionsmündigkeit (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Religionsmündigkeit

Genitiv der Religionsmündigkeit

Dativ der Religionsmündigkeit

Akkusativ die Religionsmündigkeit

Worttrennung:

Re·li·gi·ons·mün·dig·keit, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ʁeliˈɡi̯oːnsˌmʏndɪçkaɪ̯t]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Das an die Erreichung eines bestimmten Alters gebundene Recht eines Kindes oder eines jungen Menschen, über seine Religionszugehörigkeit selbst zu entscheiden
[2] Religion: Eintritt eines Jugendlichen in die Gemeinde (im Judentum)

Herkunft:

[1, 2] Kompositum aus Religion und Mündigkeit

Oberbegriffe:

[1] Religionsfreiheit, Mündigkeit
[2] Mündigkeit

Unterbegriffe:

[2] Bar Mitzwa, Bat Mitzwa

Beispiele:

[1] In Deutschland wird die uneingeschränkte Religionsmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres erworben.
[2] Der Ausdruck „Bar Mitzwa“ bezeichnet den Tag, an dem ein jüdischer Jugendlicher seine Religionsmündigkeit erwirbt, und die damit verbundene Feier.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Religionsmündigkeit
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonReligionsmündigkeit
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