Rechtsbruch

Rechtsbruch (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Rechtsbruch

die Rechtsbrüche

Genitiv des Rechtsbruches
des Rechtsbruchs

der Rechtsbrüche

Dativ dem Rechtsbruch
dem Rechtsbruche

den Rechtsbrüchen

Akkusativ den Rechtsbruch

die Rechtsbrüche

Worttrennung:

Rechts·bruch, Plural: Rechts·brü·che

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌbʁʊx]
Hörbeispiele:  Rechtsbruch (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: Verstoß gegen das Recht, Brechen eines Gesetzes
[2] Rechtswesen: Bezeichnung einer Fallgruppe unlauteren Wettbewerbshandelns im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) §4 [1]

Synonyme:

[1] Normverstoß, Normverletzung, Gesetzesbruch, Gesetzesverstoß

Gegenwörter:

[1] Rechtseinhaltung

Oberbegriffe:

[1] Verstoß

Unterbegriffe:

[1] Rechtsbeugung, Verbrechen, Straftat, Vertragsbruch

Beispiele:

[1] Mit diesem Bescheid hat die Behörde in meinen Augen einen klaren Rechtsbruch begangen.
[2] Der Rechtsbruch wie er in §4, Absatz 11 UWG beschrieben ist: „Unlauter handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.“

Wortbildungen:

rechtsbrüchig

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsbruch
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbruch
[1] Duden online „Rechtsbruch

Quellen:

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Rechtsbuch
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