Ordnungshaft
Ordnungshaft (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Ordnungshaft
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—
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Genitiv | der Ordnungshaft
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Dativ | der Ordnungshaft
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—
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Akkusativ | die Ordnungshaft
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Worttrennung:
- Ord·nungs·haft, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈɔʁdnʊŋsˌhaft]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] deutsches Prozessrecht: Disziplinarmaßnahme (nach §§ 380, 390 ZPO; § 89 FamFG; §§ 51, 70 StPO; §§ 177, 178 GVG), welche dazu dient, Ungehorsam und Ungebühr einer Person in einem Verfahren zu ahnden, und welche zum Tragen kommt, wenn das angeordnete Ordnungsgeld nicht eingetrieben werden kann
- [2] deutsches Zwangsvollstreckungsrecht nach ZPO: Ordnungsmittel nach § 890 ZPO, mit dem eine Duldung oder Unterlassung des Schuldners erzwungen wird, nachdem dieser einer Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung zuwidergehandelt hat und ein Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden konnte
Gegenwörter:
- [1, 2] Ordnungsgeld
Oberbegriffe:
- [1] Ordnungsmittel
Beispiele:
- [1] Verstößt der Schuldner trotz Androhung des Ordnungsmittels gegen seine Verpflichtung aus dem Urteil, kann das Gericht ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft festsetzen.
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Ordnungshaft“
- [1, 2] Klaus Weber (Hrsg.): Creifelds Rechtswörterbuch, 19. Auflage, München 2007, unter „Ordnungsmittel“, Seite 851 f.
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Ordnungshaft“
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