Nachtfahrverbot

Nachtfahrverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Nachtfahrverbot

die Nachtfahrverbote

Genitiv des Nachtfahrverbotes

der Nachtfahrverbote

Dativ dem Nachtfahrverbot

den Nachtfahrverboten

Akkusativ das Nachtfahrverbot

die Nachtfahrverbote

Worttrennung:

Nacht·fahr·ver·bot, Plural: Nacht·fahr·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈnaxtfaːɐ̯fɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Vorschrift, die besagt, dass bestimmte Fahrzeuge oder Verkehrsteilnehmer nachts nicht fahren dürfen

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] Die Regierung dementiert ein Vorhaben, dass zu einem Nachtfahrverbot für Pkw in Innenstädten führen würde.
[1] Ein Nachtfahrverbot zielt in erster Linie darauf ab, die Nachtruhe von Anwohnern der betroffenen Straßen (meist Bundesstraßen und stark befahrene Hauptstraßen) sicherzustellen.[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Nachtfahrverbot
[1] canoo.net „Nachtfahrverbot
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonNachtfahrverbot

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Nachtfahrverbot
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