Nachtfahrverbot
Nachtfahrverbot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Nachtfahrverbot
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die Nachtfahrverbote
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Genitiv | des Nachtfahrverbotes
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der Nachtfahrverbote
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Dativ | dem Nachtfahrverbot
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den Nachtfahrverboten
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Akkusativ | das Nachtfahrverbot
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die Nachtfahrverbote
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Worttrennung:
- Nacht·fahr·ver·bot, Plural: Nacht·fahr·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈnaxtfaːɐ̯fɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Vorschrift, die besagt, dass bestimmte Fahrzeuge oder Verkehrsteilnehmer nachts nicht fahren dürfen
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] Die Regierung dementiert ein Vorhaben, dass zu einem Nachtfahrverbot für Pkw in Innenstädten führen würde.
- [1] Ein Nachtfahrverbot zielt in erster Linie darauf ab, die Nachtruhe von Anwohnern der betroffenen Straßen (meist Bundesstraßen und stark befahrene Hauptstraßen) sicherzustellen.[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Nachtfahrverbot“
- [1] canoo.net „Nachtfahrverbot“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Nachtfahrverbot“
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „Nachtfahrverbot“
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