Agrarbehörde
Agrarbehörde (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Agrarbehörde
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die Agrarbehörden
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Genitiv | der Agrarbehörde
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der Agrarbehörden
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Dativ | der Agrarbehörde
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den Agrarbehörden
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Akkusativ | die Agrarbehörde
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die Agrarbehörden
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Worttrennung:
- Ag·rar·be·hör·de, Plural: Ag·rar·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [aˈɡʁaːɐ̯bəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele:
Agrarbehörde (Info)
Bedeutungen:
- [1] Österreich, Schweiz: Institution, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung der Agrarwirtschaft wahrnimmt
Oberbegriffe:
- [1] Behörde, Landwirtschaftsverwaltung
Unterbegriffe:
- [1] Agrarbezirksbehörde, Landesagrarsenate, Oberster Agrarsenat
Beispiele:
- [1] Für die Agrarbehörden in Österreich gilt ein anderer Instanzenzug als für andere staatlichen Behörden: Auch in zweiter und dritter Instanz sind spezielle Agrarbehörden (Landesagrarsenate und Oberster Agrarsenat) für die Entscheidungen zuständig.
- [1] „‚Ich habe nichts verbrochen‘, sagt Herrmann. Die benachbarten Bauern und Tierarzt Staub hegen den Verdacht, die Agrarbehörden hätten an Herrmann ein Exempel statuiert, um den Imageschaden der Landwirtschaft zu beschränken. Sie finden es nicht richtig, dass ein Einzelner vor Gericht gestellt wird.“[1]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Agrarbehörde“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Agrarbehörde“
Quellen:
- Stefan von Bergen: [http://www.zeit.de/2009/22/CH-Bauer-Hermann LANDWIRTSCHAFT: Wie ein Sauhund linik einweisen und alle seine Kühe schlachten.] In: Nr. 22. ZEIT ONLINE, 20. Mai 2009, archiviert vom Original am 20. Mai 2009 abgerufen am 21. April 2012 (HTML, Deutsch).
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